Stammdatenpflege – Die Grundlage erfolgreicher Unternehmen
In einer zunehmend digitalisierten und datengetriebenen Welt sind Stammdaten der Grundstein für nahezu alle Geschäftsprozesse. Doch was genau sind Stammdaten, warum sind sie...
Johannes Muck
Als Head of Marketing leitet Johannes die Marketing-Abteilung und ist dafür zuständig, die Markenbekanntheit von TOPIX sowie das Neukundenwachstum und die Kundenbindung zu stärken.
ca. 3 Min
„Was sind die GoBD genau? Ist das ein Gesetzt? Was sind steuerlich relevante Daten und wann beziehungsweise wie werden sie erzeugt? Was muss ich davon archivieren und wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?“ So oder so ähnlich klingen die Fragen, die sich viele schon einmal im Zusammengang mit Archivierung, DMS und GoBD gestellt haben. Daher möchten wir in diesem Beitrag die Fakten zur korrekten und rechtlich sicheren Archivierung übersichtlich zusammenstellen.
Mit dem Schreiben vom 14.11.2014 hat das Bundesfinanzministerium die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" – kurz GoBD – veröffentlicht. Ab dem 01.01.2015 sind diese offiziell gültig und die letzte Übergangsfrist ist zum 31.12.2016 abgelaufen. Die GoBD sind zunächst kein Gesetz, sondern eine Verwaltungsanweisung, die jahrelange Rechtsprechung zusammenfasst. Die Anweisung beschreibt, wie ein Unternehmer seine Buchführung gestalten soll, damit ein Betriebsprüfer sie ordentlich nachvollziehen und kontrollieren kann. Unternehmer tun also gut daran, sich an die GoBD zu halten, damit ihnen der Betriebsprüfer keinen Strich durch die Rechnung macht.
Der Gesetzgeber vermeidet bewusst eine abschließende Definition der steuerlich relevanten Daten. Sie müssen daher in Ihrem Unternehmen die steuerlich relevanten Daten selbst qualifizieren. Prüfen Sie Ihre Prozesse und lassen Sie sich von einem DMS bei der Archivierung unterstützen. So können Sie vermeidbaren Ärger mit den Behörden schon im Vorfeld abwenden.
Die GoBD fassen die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine ordnungsgemäße Buchführung zusammen. Das bedeutet: Verstoßen Sie – gewollt oder ungewollt – gegen die GoBD-Anforderungen, kann Ihre Buchführung als nicht ordnungsgemäß verworfen werden. Prüfen Sie daher am besten die folgenden Anforderungen:
Wir hoffen, dass wir mit diesem Beitrag Ihre Fragen im Zusammenhang mit Archivierung, DMS und GoBD beantworten konnten. Die Informationen auf dieser Website haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt, weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit übernehmen. Die Informationen auf dieser Website dienen ausdrücklich nicht als rechtliche Beratung für Ihr Unternehmen und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wir empfehlen Ihnen eine unabhängige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt oder Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um sich bestmöglich mit den GoBD auseinanderzusetzen.
Die hier genannten Informationen präsentieren wir Ihnen mit freundlicher Genehmigung des Verlags für die Deutsche Wirtschaft AG, Theodor-Heuss-Straße 2-4, D-53177 Bonn. Unter www.wirtschaftswissen.de finden Sie noch weitere spannende Reports und Zusammenfassungen.
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Johannes Muck
Als Head of Marketing leitet Johannes die Marketing-Abteilung und ist dafür zuständig, die Markenbekanntheit von TOPIX sowie das Neukundenwachstum und die Kundenbindung zu stärken.
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