Der 14.05.2019 wird dem einen oder anderen Arbeitgeber in schlechter Erinnerung bleiben. An jenem Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Arbeitgeber in der EU verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Was zunächst harmlos klingt, kann – je nach Größe und innerbetrieblichen Strukturen – einen erheblichen Aufwand bedeuten. Der Gedanke dahinter ist jedoch richtig und gerecht: Dokumentiert werden soll, ob zulässige Arbeitszeiten über die Maße überschritten werden und welche Arbeitnehmerrechte hierbei verletzt werden.
Der Europäische Gerichtshof argumentiert, dass es ohne diese Erfassung für Arbeitnehmer quasi unmöglich sei, ihre Rechte durchzusetzen. Sowohl die wöchentliche Höchstarbeitszeit als auch vorgesehene Ruhezeiten wären bislang nicht eindeutig nachweisbar. Der richterliche Erlass umfasst sogar die Arbeit im Außendienst und Heimarbeit. Gerade was das Schaffen im Home Office angeht, könnte es jedoch ein wenig knifflig werden. Denn das Schöne an der Erledigung der betrieblichen Aufgaben zuhause ist ja gerade, dass man eine Viertelstunde konzentriert arbeiten und anschließend einen Kaffee auf dem Balkon trinken kann, dann wieder fünf Minuten Arbeit einschiebt, bügelt, das Kind betreut und sich schließlich erneut zweieinhalb Stunden dem Job widmet. Um dieses fluktuierende Wirken bestmöglich festzuhalten, benötigt man nicht nur eiserne Disziplin, sondern auch ein verlässliches und einfach zu bedienendes System, eine Software, die dies mühelos mitmacht. Mal ganz abgesehen vom Vertrauen, das ein Chef für solch eine Konstellation mitbringen muss.
Denkbare Lösungen erscheinen hier Apps oder eine Software, mit der ohnehin schon gearbeitet wird. Entwickler sind also aufgefordert, ihre Programme entsprechend zu erweitern und nachzubessern oder gleich neu auf diese Ansprüche auszurichten. Im besten Fall ist diese Fähigkeit bereits in einer Software implementiert. Doch dazu später noch ein paar Worte.
In vielen Unternehmen zuckt man beim Stichwort Überstunden nur mit den Schultern. Sie sind üblich, werden vorausgesetzt und mancherorts fallen sie sogar unter den Tisch, wenn es darum geht, sie mit zusätzlicher Freizeit oder barer Münze zu vergelten. Doch selbst wenn eine Kompensation vereinbart wird oder wenigstens vorgesehen ist, kann dies die Arbeitnehmer in eine schwierige Position bringen: Die Überstunden häufen sich, man will aber nicht negativ auffallen, als spießig oder kleinlich gelten und immer wieder auf die anlaufenden Überstunden hinweisen. Die Arbeit wird nicht weniger und irgendwann erreicht die Anzahl der Überstunden ein derartiges Ausmaß, dass eine Lösung ohne eine schwerwiegende Konfrontation fast aussichtslos erscheint. Mit diesem stillen Kapital arbeiten nicht wenige Arbeitgeber, obwohl es moralisch höchst fragwürdig ist. So gibt es beispielsweise Firmen, die von ihren Mitarbeitern zehn unbezahlte Überstunden im Monat verlangen, erst ab der elften werden diese finanziell oder mit freien Tagen kompensiert. Andere, fortschrittlichere Unternehmen operieren bereits mit Zeiterfassung, zum Beispiel in Form einer Chip-Karte. Diese funktionieren in der Regel gut, doch auch hier versagt in manchen Fällen das System, sobald ein Arbeitnehmer zu Beginn seines Arbeitstages oder an dessen Ende einen Termin außer Haus wahrnimmt. Manch ein Arbeitgeber registriert den Arbeitstag des Mitarbeiters dann offiziell als kürzer, eine Korrektur muss händisch erfolgen.
Bislang gibt es in Deutschland – genau wie in Spanien, wo die EU-Richter nun einen Präzedenzfall schufen – lediglich eine Pflicht zur Aufzeichnung von besagten Überstunden. Dass dies dennoch in vielen Fällen zu beschriebenen Situationen führt, zeigt, wie wenig perfekt dieser Status Quo ist. Der Deutsche Gewerkschaftsbund errechnete, dass die deutschen Arbeitgeber pro Jahr in etwa 18 Milliarden Euro mit unbezahlten Überstunden erwirtschaften. Eine erschreckende Zahl. Neben dem wirtschaftlichen Schaden oder zumindest der wirtschaftlichen Ungerechtigkeit, welche die Arbeitnehmer erdulden müssen, hat diese Praxis auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Leidtragenden, von der ethischen Komponente ganz zu schweigen.
Bildquelle: Statista (https://de.statista.com/infografik/17994/so-viele-eeberstunden-machen-die-deutschen/)
Zunächst lohnt ein genauer Blick auf das gesprochene Urteil. Zwar formulierte der EuGH eine entsprechende Vorgabe für alle EU-Mitgliedstaaten und sagte auch gleich, wer sich nicht daran halte, verstoße gegen die EU-Grundrechtecharta, gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie und gegen die EU-Richtlinie über die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer. Doch über die Details könne jeder Staat selber entscheiden. Das heißt, Deutschland muss nun eine entsprechende gesetzliche Grundlage für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schaffen. In welchem zeitlichen Rahmen dies zu geschehen hat, ist unklar. Ebenso offen ist, wie auf die einzelnen Arbeitssituationen reagiert wird. Wie zum Beispiel werden Mitarbeiter ihre Arbeitszeit erfassen, die den ganzen Tag auf einer Baustelle arbeiten? Momentan hilft hier der gute alte Stundenzettel, eine geradezu anachronistische Methode, die aber funktioniert.
Ganz aktuell: Erst vor wenigen Tagen reagierte das Bundeswirtschaftsministerium von Peter Altmeier, indem es erklärte, es gebe bei dem EuGH-Urteil „Auslegungsspielraum“. Er positionierte sich eindeutig gegen die neue Regelung und warnte vor zusätzlicher Bürokratie. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD sieht dies naturgemäß etwas anders und sprach von einer notwendigen und richtigen Änderung, die fällig sei. Als nächstes stehen Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgebern an, damit eine für alle gangbare Lösung gefunden wird. Tatsächlich gibt es den potentiellen Nachteil der Verkomplizierung und Bürokratisierung des eigenen Arbeitstages und dadurch eine mögliche zusätzliche Anspannung im Verhältnis Arbeitgeber–Arbeitnehmer. Dem gegenüber stehen eine gerechtere Vergütung für zusätzlich geleistete Arbeit, eine genauere Erfassung und ein gesünderes Arbeitsleben.
In dieser Diskussion fällt es uns natürlich leicht, auf unser eigenes Produkt hinzuweisen, da in TOPIX eine Zeiterfassung bereits integriert ist. Neben den vielen anderen Vorteilen, die unsere Software Arbeitgebern wie Arbeitnehmern gleichermaßen bietet, ist die „out-of-the-box-Zeiterfassung“ ein just bedeutsamer gewordener Grund, TOPIX einzusetzen. Denn vor allem bedeutet dies für Ihre Firma: Sie müssen keine neue Insellösung, keine neue zusätzliche Software anschaffen, die nur schwer mit Ihren anderen infrastrukturellen Gegebenheiten abzustimmen ist. Nein, mit TOPIX erhalten Sie eine All-in-one-Lösung, die Sie für die Zukunft rüstet. Egal, ob es um die bereits längst stattfindende Automatisierung und Digitalisierung geht oder um die – wie auch immer ausfallende – gesetzliche Regelung zur Zeiterfassung. Mit TOPIX können Sie sicher sein, dass alles einfach, intuitiv und gesetzeskonform integriert ist und wenn nötig stets schnellstmöglich ein entsprechendes Update erfährt. Fest steht: Unternehmer tun gut daran, sich rechtzeitig auf eine verbesserte Erfassung der Arbeitszeiten vorzubereiten. Wir stehen Ihnen daher für Fragen gerne zur Verfügung.