Anpassung der MwSt-Sätze ab 01.07.2020

Anpassung der MwSt-Sätze ab 01.07.2020

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert

Wir informieren Sie in diesem Artikel über die aktuellen Geschehnisse im Zusammenhang mit der Senkung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 und den daraus resultierenden Änderungen in TOPIX. Bitte beachten Sie, dass das entsprechende Gesetz noch nicht von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Bis zur endgültigen Verabschiedung kann es also noch zu Änderungen kommen. Unser Ziel ist es, trotz der sehr kurzen Reaktionszeit, die notwendigen Anpassungen mit möglichst wenigen Veränderungen im Verhalten von TOPIX umzusetzen. Wir recherchieren alle hier angebotenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen, übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater, da TOPIX keine rechtliche oder steuerliche Beratung bieten kann.

 

Update vom 01.07.2020

Detaillierte Infos über die Anwendung der reduzierten Mehrwertsteuersätze in TOPIX sowie (für Kunden mit TOPIX Finanzbuchhaltung und/oder DATEV-Schnittstelle) neue USt.-Codes und Konten sind in den letzten Tagen an alle Kunden mit aktivem Software-Pflegevertrag (an die im Kundenportal für den Empfang von Update- und Programm-Infos hinterlegten E-Mail-Adressen) gegangen. Bei der Frage, wann welcher Steuersatz genau anzuwenden ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Möglicherweise gibt es noch Änderungen und/oder Ergänzungen zu den mitgelieferten Kontenrahmen und USt-Codes, da bis 30.06.2020 um 18:30 Uhr nicht alle Informationen seitens der DATEV eG verfügbar waren.


Update vom 26.06.2020

Unseren Kunden mit aktivem Software-Pflegevertrag haben wir per E-Mail eine Anleitung zur Verfügung gestellt, aus der hervorgeht, welche Bereiche in TOPIX von der Senkung der MwSt. betroffen sind und wie Sie die MwSt. an den entsprechenden Stellen anpassen können.

 

Update vom 24.06.2020

Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen, die sich durch die Senkung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 ergeben, herauskristallisiert. Basierend auf dem Stand des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der noch zur Annahme am 29.06.2020 dem Bundesrat vorliegt, ergeben sich folgende Planungen, die zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung in TOPIX benötigt werden.

  • Neue Umsatzsteuer-Codes mit neuen Steuerkonten. TOPIX wird Ihnen diese neuen Steuercodes zum Import zur Verfügung stellen.
  • Die Standard-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 werden um neue Steuerkonten für 16% und 5% erweitert. Wenn Sie mit den Standard-Kontenrahmen arbeiten, stellt Ihnen TOPIX auch hier die Daten zum Import zur Verfügung.
  • In den Standard-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 erhalten die meisten Erlös- und Kostenkonten für 19% und 7% bei DATEV eine "Doppel"-Funktionalität und werden dort jeweils mit den korrekten Steuercodes gebucht. In TOPIX müssen Sie dazu am 01.07.2020 mit "Automatisch ändern" in den Erlös- und Kostenkonten die Umsatzsteuer-Codes auf die neuen umstellen. Bei der manuellen Erfassung im Stapelbeleg, ist dann in der Übergangsphase manuell zu beachten, ob der Vorgang noch vor dem 01.07.2020 ist und daher der Umsatzststeuer-Code manuell zu ändern ist. Es steht Ihnen in TOPIX allerdings auch frei, neue Erlös- und Kostenkonten einzurichten. Dann ist allerdings beim manuellen Erfassen von Stapelbelegen zu beachten, dass das korrekte neue Konto ausgewählt wird.
  • Die bei Ihnen vorhandenen Rechnungsimportdefinitionen müssen dupliziert und mit den neuen USt-Codes und Steuersätzen versehen werden. In der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt die Meldung der Umsätze mit den reduzierten Steuersätzen in den Positionen "zu anderen Steuersätzen".

Weitere Maßnahmen, die in vorgelagerten Prozessen zu beachten sind, werden aktuell bei uns erarbeitet und Ihnen rechtzeitig in einer Dokumentation zur Verfügung gestellt.


Update vom 18.06.2020

Unsere Entwickler analysieren aktuell mit Hochdruck die Prozesse in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Auftragsabwicklung sowie Einkauf und untersuchen, an welcher Stelle ggf. manuell eingegriffen werden muss. Wir planen, Ihnen im Laufe der KW 26 eine entsprechende Dokumentation zur Verfügung zu stellen, aus der die für Sie notwendigen Schritte hervorgehen. In jedem Fall sollten Sie sich bereits jetzt darauf einstellen, mit neuen USt-Codes und ggf. anderen Konten zu arbeiten. Ebenso wird voraussichtlich eine Anpassung der Rechnungsimportdefinitionen notwendig sein.

In der am 29.06.2020 stattfindenden Bundesratssitzung wird das Gesetz verabschiedet, das die Senkung der Mehrwertsteuer regelt. Unvorhergesehene Änderungen werden wir versuchen, so schnell wie möglich zu berücksichtigen.


Update vom 08.06.2020

Die Änderungen der Steuersätze ab Juli 2020 sind zunächst als Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen erschienen. Diese Ankündigungen müssen erst noch durch entsprechende Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen konkretisiert werden, bevor die sich daraus ergebenden Auswirkungen abgeschätzt werden können.

In jedem Fall lässt sich bereits jetzt sagen, dass nicht nur die Umsatzsteuercodes in der Finanzbuchhaltung von TOPIX (in Verbindung mit der Umsatzsteuervoranmeldung), sondern auch vorgelagerte Geschäftsprozesse aus der Auftragsabwicklung und des Einkaufs betroffen sein werden. Bereiche, die gegebenenfalls davon betroffen sind: Aufträge (inklusive wiederkehrende Aufträge), Artikelstamm, Rechnungslegung, Kontenfindung, ...

Wir recherchieren zurzeit alle weiteren rechtlichen Informationen, die veröffentlicht werden und stellen diese zusammen. Über die genaue Vorgehensweise für die MwSt-Anpassung werden wir Sie so schnell wie möglich informieren.

 

Worum geht es eigentlich?

  • Das Bundeskabinett hat ein umfangreiches Konjunkturpaket im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Zu den Maßnahmen zählen insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020. Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.
  • Auch wenn das entsprechende Gesetz voraussichtlich erst am 29. Juni genehmigt wird, ist ratsam, bereits jetzt zu handeln und sich vorzubereiten. Bei besonders strittigen Punkten ist es allerdings nicht verkehrt, erst einmal abzuwarten, was der Gesetzgeber und die Finanzämter sagen. Möglicherweise werden nach und nach vereinfachte Verfahren zugelassen.
  • Welcher Mehrwertsteuersatz auf der Rechnung angegeben werden muss, hat nichts mit dem Rechnungsdatum zu tun. Entscheidend ist der Leistungszeitraum beziehungsweise bei Waren das Lieferdatum. Wenn der Leistungszeitraum vor dem Juli beginnt und im Juli endet (also über den Stichtag hinausgeht), muss in zwei separaten Rechnungen abgerechnet werden. Gleiches gilt natürlich auch für den 1. Januar 2021 (das Ende der Absenkung).
  • Denken Sie auch daran, alle Eingangsrechnungen – speziell in den Übergangsmonaten – zu prüfen, ob Ihre Lieferanten die Steuersätze richtig angewendet haben.

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