Fairness garantiert – das neue Lieferkettengesetz

Fairness garantiert – das neue Lieferkettengesetz

Transparenz, Fairness und Nachhaltigkeit in der weltweiten Produktion – das sind die Ziele und Inhalte des Lieferkettengesetzes. Es nimmt betroffene Unternehmen in die Verantwortung, entsprechende Sorgfaltspflichten zu beachten. Dies soll die Einhaltung von Menschenrechten rund um den Erdball auf eine neue Stufe stellen. Lesen Sie in diesem Beitrag:

  • für welche Art von Unternehmen das Lieferkettengesetz gilt
  • welche speziellen Pflichten das Regelwerk vorsieht
  • welche Sanktionen bei einem Verstoß drohen
  • wie sich das Gesetz auf die Prozesse in Produktion, Logistik und Handel auswirkt

 

Der globale Schutz von Menschenrechten wird Gesetz

Der Schutz der Menschenrechte sowie einheitliche Standards in Bezug auf nachhaltige Wertschöpfungsketten und faire Produktionsbedingungen gewinnen weltweit zunehmend an Bedeutung. Aus diesem Grund haben etliche europäische Länder mittlerweile Regelwerke in die Tat umgesetzt, die Unternehmen zu entsprechendem Handeln verpflichten. Die deutsche Legislative hat hierzu das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, geschaffen. Dieses wurde am 11. Juni 2021 im Bundestag verabschiedet und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetzeswerk schreibt deutschen Unternehmen ab einer bestimmten Größe vor, definierte Sorgfaltspflichten innerhalb der globalen Lieferketten einzuhalten. Die Regelungen gelten in ihrer ursprünglichen Fassung zunächst für Firmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern im Inland. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Geltungsbereich angepasst und die erforderliche Mindestanzahl auf 1.000 Arbeitnehmer pro Unternehmen herabgesetzt.

Aufgelistet werden die Obliegenheiten in § 3 des Gesetzes: Demnach sind betroffene Unternehmen dazu verpflichtet, „menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten“. Ziel dabei ist es, „entsprechenden Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder die Verletzung der genannten Pflichten zu beenden.“ Neben der Wahrung von Menschenrechten stehen also auch Belange rund um Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften im Fokus des Lieferkettengesetzes. Konkret umfassen die Sorgfaltspflichten:

  • die Einrichtung eines Risikomanagements
  • die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • die Abgabe einer Grundsatzerklärung
  • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
  • das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern
  • die Dokumentation und Berichterstattung

 

Klarer rechtlicher Rahmen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten

Das Regelwerk liefert den Unternehmen einen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards. Genauer spezifiziert werden die einzelnen Sorgfaltspflichten in den Paragrafen 4 bis 10 des Lieferkettengesetzes. Wichtig dabei: Die Regelungen sind nicht nur für eigene Aktivitäten des Unternehmens bindend, sondern betreffen auch das Handeln von Vertragspartnern und weiteren Zulieferern. Das bedeutet, dass das Management ein besonderes Augenmerk auf das Geschehen entlang der gesamten Lieferkette legen muss, anstatt sich ausschließlich auf interne Belange zu konzentrieren. Diese deutliche Erweiterung des Verantwortungsbereichs ist bislang ein Novum, was die gesetzlichen Pflichten von Unternehmen hierzulande betrifft.

Inhaltlich orientieren sich die Vorschriften an bereits bestehenden, aber rechtlich bislang nicht bindenden internationalen Übereinkommen zur Einhaltung von Menschenrechten. So wird beispielsweise das Verbot von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit ebenso umfasst wie der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie eine angemessene und faire Vergütung. Auch die Gewährung von Land als natürlicher Lebensgrundlage sowie der freie Zugang zu Wasser und Lebensmitteln sind Gegenstand des Gesetzes. Darüber hinaus ist die Freiheit zur Bildung von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen festgeschrieben.

Werden die Bestimmungen konsequent eingehalten, profitieren davon alle Seiten: So kommen nicht nur die Menschen, die am Wertschöpfungsprozess in allen Ländern der Lieferkette beteiligt sind, in den Genuss fairer Arbeitsbedingungen. Auch die heimischen Unternehmen können sich ihrer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst stellen und aufgrund der Dokumentationspflichten wertvolle Erkenntnisse über interne Prozesse und Lieferanten sammeln. Und nicht zuletzt haben auch die Verbraucher die Gewissheit, dass beim Kauf bestimmter Produkte die Menschenrechte und sozialen Standards in den Herkunftsländern verlässlich eingehalten werden.

 

Gesetzesverstöße werden teuer

Das Lieferkettengesetz kann seine Wirkung nur in vollem Umfang entfalten, wenn die Umsetzung adäquat überwacht wird. Zuständig hierfür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Behörde verfügt über weitreichende Befugnisse für eine lückenlose Kontrolle, restriktive Eingriffe sowie wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Bestimmungen. So kann das BAFA beispielsweise Auskünfte einfordern, in relevante Geschäftsunterlagen Einsicht nehmen, den Zutritt zu Firmenräumen verlangen, Unternehmen zur strikten Einhaltung des Gesetzes auffordern sowie empfindliche Zwangs- und Bußgelder verhängen. Ersteres ist in § 23 des Lieferkettengesetzes geregelt und kann demnach bis zu 50.000 Euro betragen. Gemäß § 24 führt die Missachtung der Vorschriften zu einer Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße von bis zu acht Millionen Euro geahndet. Beträgt der durchschnittliche Jahresumsatz eines Unternehmens mehr als 400 Millionen Euro, kann die Geldbuße bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzvolumens erreichen. Eine weitere Sanktion besteht darin, Firmen bei einem Verstoß künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen.

Die adäquate Umsetzung des Lieferkettengesetzes stellt betroffene Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere die Branchen Produktion, Logistik und Handel werden die Auswirkungen deutlich zu spüren bekommen. Denn in der Praxis bedeuten die Vorschriften vor allem eines: Firmen müssen mehr Verantwortung für faire Produktionsbedingungen – insbesondere ihrer Partner entlang der Lieferkette – übernehmen. Häufig fehlt es jedoch an der nötigen Transparenz, um Verbindungen zu Lieferanten und Zwischenhändlern durchgängig nachzuvollziehen. So sind die Lieferketten meist sehr komplex und mehrschichtig, direkte Vertragsbeziehungen existieren oft nicht. Daher sind Produktions-, Logistik- und Handelsunternehmen in der Pflicht, ihre Prozesse klar und transparent zu dokumentieren.

 

Lieferkette offenlegen, analysieren und hinterfragen

Für eine zuverlässige Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflichten bedarf es aber noch mehr: Es ist wichtig, die gesamte Lieferkette umfassend offenzulegen, zu analysieren und oft seit Jahrzehnten bestehende Warenströme zu hinterfragen. Dies kann auch eine komplette Umstrukturierung der Produktionsprozesse bedeuten. So macht es möglicherweise Sinn, an ausländische Fremdfirmen ausgelagerte Kapazitäten nach Deutschland oder sogar ins eigene Unternehmen zurückzuholen (Reshoring). Häufig ist es auch hilfreich, fragwürdige Lieferanten rigoros auszutauschen. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese die Einhaltung von Menschenrechten, sozialen Standards oder Umweltauflagen nicht zweifelsfrei nachweisen können.

All diese Maßnahmen sind mit hohem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden. Unternehmen bleibt jedoch keine andere Wahl, möchten sie schmerzhafte Sanktionen infolge einer Nichtbeachtung der Sorgfaltspflichten vermeiden. Allerdings sind die tatsächlichen Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf die deutsche Wirtschaft und insbesondere Produktions-, Logistik- und Handelsunternehmen derzeit noch nicht abzusehen. Da das Regelwerk erst vor wenigen Monaten in Kraft getreten ist, liegen noch keine belastbaren Zahlen zu erforderlichen Prozessrestrukturierungen und entsprechenden monetären Aufwänden von Firmen vor.

 

Fazit

Das Lieferkettengesetz bedeutet einen tiefen Einschnitt für die betroffenen Unternehmen – so viel ist sicher. Auf der anderen Seite liegen die Vorteile für Menschen, Gesellschaft und Umwelt klar auf der Hand: So profitieren alle an der Wertschöpfungskette beteiligten Akteure auf lange Sicht von einer konsequenten Einhaltung der Menschenrechte, hohen sozialen Standards, fairen Arbeitsbedingungen und nachhaltigen Produktionsprozessen.

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