Stammdatenpflege – Die Grundlage erfolgreicher Unternehmen
In einer zunehmend digitalisierten und datengetriebenen Welt sind Stammdaten der Grundstein für nahezu alle Geschäftsprozesse. Doch was genau sind Stammdaten, warum sind sie...
Tanja Alesi
Tanja ist eine erfahrene B2B Marketing- und Kommunikationsexpertin. Seit 2022 ist sie Marketing Managerin bei TOPIX.
ca. 3 Min
Der „Gelbe Schein“ gehört schon bald der Vergangenheit an – zumindest in Papierform. Bis Ende des Jahres soll ein elektronisches Meldeverfahren die Papierform bei Krankschreibungen ablösen. Ziel ist, dass ab dem 01.01.2023 die AU-Daten vom Arbeitgeber elektronisch bei den Krankenkassen abgerufen werden können und somit der Arbeitnehmer den gelben Zettel nicht mehr als Ausdruck persönlich oder per Post einreichen muss. Wie der Prozess zukünftig ablaufen soll, wie der Zeitplan ist und welche Besonderheiten zu beachten sind, erläutern wir in diesem Beitrag.
Beschlossen wurde die Einführung durch den Bundestag 2019. Ab Oktober 2021 sollten Arztpraxen die eAU-Daten bereits an die Krankenkassen übermitteln. Da jedoch die technische Ausstattung in den Praxen noch nicht lückenlos sichergestellt werden konnte und diese in der Zeit der Pandemie unter starker Belastung standen, wurde der Starttermin auf Januar 2022 verlegt.
Zweiter Teil des Einführungsplans ist das Abrufverfahren der eAU bei den Krankenkassen durch den Arbeitgeber. Wichtig und zu beachten ist, dass die Daten nicht automatisch an den Arbeitgeber übermittelt werden, sondern dieser nach Krankmeldung des Arbeitnehmers proaktiv die Daten bei der Krankenkasse abrufen muss. Ein pauschaler Abruf durch den Arbeitgeber ist nicht möglich. Offizieller und verpflichtender Start ist der 01.01.2023. Bis dahin läuft die Pilotphase, in der die Bescheinigung sogar doppelt ausgestellt wird: Einerseits läuft der elektronische Abruf der eAU durch den Arbeitgeber und andererseits erhält der Patient seine Papierbescheinigung, die er ebenfalls an den Arbeitgeber weitergibt, bis die Abläufe fehlerfrei funktionieren und alle Arbeitgeber technisch in der Lage sind, die Daten bei den Krankenkassen elektronisch abzurufen.
Durch die elektronische Bescheinigung wird der papiergebundene Prozess abgelöst. Arbeitgeber sollen zukünftig digital über Beginn und Dauer einer Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Die Maßnahme läuft im Rahmen der Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu vereinfachen und zu verbessern sowie den bürokratischen Aufwand zu verringern. Nicht zu vergessen – bislang wurden von Ärzten immerhin drei Durchschläge je Krankschreibung ausgestellt: einer für den Arbeitgeber, einer für die Krankenkasse und einer für den Patienten. Rechnet man das wiederum auf ein Jahr und die Bevölkerung in Deutschland hoch, kommt doch eine beträchtliche Summe an Papierdrucken und einzelnen Handgriffen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte zusammen.
Bildquelle: Statista https://de.statista.com/infografik/27558/durchschnittlicher-jahreskrankenstand-in-deutschland-seit-1991/
Hinweis: Ganz digital wird es trotzdem nicht. Denn Arbeitnehmende haben auch weiterhin Anspruch darauf, eine Bescheinigung in Papierform ausgestellt zu bekommen. Dies dient als Sicherheit und gesetzlich vorgeschriebenes Beweismittel für den Arbeitnehmer, sollte der Fall eintreten, dass aus technischen Gründen eine Übermittlung der Daten fehlschlägt.
TOPIX Tipp: Firmen können den Arbeitnehmern auch anbieten, ein Foto vom oberen Abschnitt der Papier-AU zu schicken. Somit kann sichergestellt werden, dass Daten wie Datum, Erst- oder Folgebescheinigung, Start der Arbeitsunfähigkeit etc. korrekt beim Arbeitgeber eingehen. Dafür reicht auch ein Ausschnitt, denn private Daten wie die Diagnose müssen nicht angegeben werden.
Die eAU greift auch nicht in jedem Fall. Bei geringfügig Beschäftigten, bei Minijobs in Privathaushalten und bei Privatversicherten wird sie nicht zum Einsatz kommen.
Für Unternehmen bedeutet die eAU eine Prozessanpassung in der Personalabteilung und Mitarbeiterorganisation. Die Informationen zu Krankentagen müssen grundsätzlich zeitnah eingehen und an die Lohn- und Entgeltabrechnung weitergegeben werden. Um die Daten bei den Krankenkassen abrufen – und vor allem datenschutzkonform – verarbeiten zu können, muss eine passende Infrastruktur vorhanden sein. Durch ein Human-Resource-System wie TOPIX HR können Personalverwaltungsprozesse deutlich vereinfacht und zentralisiert werden. Denn neben den digitalen Daten müssen Personaler auch weiterhin die Papierbescheinigung des Arbeitnehmers annehmen und weiterverarbeiten, schon allein deshalb, weil bei z.B. privatversicherten Angestellten die eAU nicht greift. Beide Wege müssen also weiterhin umsetzbar sein.
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Tanja Alesi
Tanja ist eine erfahrene B2B Marketing- und Kommunikationsexpertin. Seit 2022 ist sie Marketing Managerin bei TOPIX.
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